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FAQ

  • Wer oder was ist die SMJ Bamberg?
    Die SchönstattMannesJugend Bamberg ist eine christliche Jugendorganisation und Teil der Bamberger Schönstattbewegung. Ehrenamtliche Betreuer und Helfer organisieren gemeinsam seit über 30 Jahren Kinder- und Jugendfreizeiten wie z.B. Zeltlager, Freizeitwochenenden und Ausflüge für Jungen ab 8 Jahren. Wir selbst haben alle als Kinder an Zeltlagern und Wochenenden teilgenommen und gewannen so unsere Leidenschaft für die ehrenamtliche Jugendarbeit in der SMJ. Wir alle sind umfassend geschulte Betreuer und sorgen uns bestmöglichst um das Wohl ihrer Kinder. ​ Kurz und knapp: Gute Jugendarbeit ist uns wichtig!
  • Was bietet die SMJ Bamberg an?
    Für Kinder bieten wir zwei Freizeitwochenenden und ein Zeltlager pro Jahr an. In unregelmäßigen Abständen finden auch Tagesveranstaltungen, wie z.B. Kanu fahren oder Klettern statt. Für Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene gibt es die "Zeltstadt" und die Fahrt zu NdH, sowie weitere Veranstaltungen und Reisen.
  • Sind die Veranstaltungen "All Inclusive"?
    Ja, der Teilnehmerbeitrag umfasst Übernachtung, Essen, Ausflüge und Material. Die Kinder benötigen lediglich ein kleines Taschengeld um sich selbst z.B. ein Eis zu kaufen.
  • Benötigen die Kinder am Zeltlager ein eigenes Zelt?
    Nein, normalerweise werden den Kindern 6 Personen Gruppenzelte, sogenannte Alexzelte, zur Verfügung gestellt.
  • Ich habe keine Email erhalten...
    Unsere Anmeldebestätigungen werden automatisch sofort verschickt. Bitte kontrollieren Sie den Spam-Ordner. Sollten Sie denoch keine E-Mail von uns bekommen haben, schreibe Sie uns eine kurze Mail an kontakt@smj-bamberg.de
  • Gibt es auch Angebote für Mädchen?
    Ja, die SchönstattJugend Bamberg bietet auch Angebote für Mädchen und junge Frauen an, wenden Sie sich dafür an die MJF Bamberg - Würzburg. mjf.bamberg-wuerzburg@schoenstatt.de oder https://www.instagram.com/mjf_bawue
  • Gibt es für Geschwister einen Rabatt?
    Ja, für Geschwister gewähren wir nach Möglichkeit einen Rabatt.
  • Sie haben finanzielle Schwierigkeiten...?
    Keine Sorge, liebend gerne dürfen Sie ihr/e Kind/er trotzdem anmelden. Wir möchten allen Kindern die Möglichkeit geben, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei finanziellen Schwierigkeiten anzusprechen, persönlich oder per E-Mail. Für Geschwister gewähren wir nach Möglichkeit einen Rabatt.
  • Allgemeine Teilnahmebedingungen
    Einverständniserklärung Mit der Anmeldung erklären Sie sich für die Dauer der Veranstaltung der SMJ Bamberg einverstanden, dass das Kind von geschulten Betreuern beaufsichtigt wird. Sie erklären sich des Weiteren damit einverstanden, dass das Kind bei Nichtbeachtung der Regeln, Verweigerung von Anweisungen oder sonstigen Gründen, vorzeitig heimgeschickt werden kann. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Rückerstattungsrichtlinie. Datenschutz Für die Durchführung unserer Veranstaltungen werden personenbezogene Daten erhoben. Ihre und die Daten des Kindes werden in der Regel nur für die Dauer der Veranstaltung verarbeitet und danach automatisch vernichtet. Damit wir Ihnen und anderen zeigen können, was auf unseren Veranstaltungen passiert, wird auf unseren Veranstaltungen teilweise Bild- und Tonmaterial aufgenommen. Dieses wird von uns auch für Marketingzwecke genutzt und veröffentlicht. Das Material wird in der Regel auch archiviert. Nach der DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht, sowie der Löschung von personenbezogenen Daten. (siehe DSGVO Art. 15 und Art. 17) Stornierungsbedingungen Die Anmeldung für unser Zeltlager kann bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir eine Stornierungsgebühr von mindestens 20€ und maximal 30€, abhängig von bereits entstandenen Kosten. Anmeldungen für unsere Freizeitwochenenden können bis zu 24h vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 5€. Rückerstattungsrichtlinien Abgesagte Veranstaltungen werden automatisch zu 100% zurückerstattet. Abgebrochene Veranstaltungen werden gemessen an der bereits erbrachten Leistung teilweise erstattet. Es besteht kein Recht auf Erstattung, falls die Veranstaltung seitens des Teilnehmenden nicht angetreten, abgebrochen wird oder werden muss. Eine Erstattung erfolgt in den vorhergehenden Fällen auf Kulanz
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